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KOSTEN FÜR PRIVAT-, BEIHILFE- UND ZUSATZVERSICHERTE

Besteht eine Privatversicherung oder habst du eine Heilpraktikerzusatzversicherung abgeschlossen, können Heilpraktikerleistungen rückerstattet oder anteilig übernommen werden. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Dies ist von den einzelnen Versicherungen und individuellen Tarifen abhängig. Es empfiehlt sich, vor einem Behandlungstermin die jeweiligen Versicherungsbedingungen in deinen Unterlagen genau zu prüfen und ggf. Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen, um abzuklären, welche konkreten Kosten übernommen werden. Gerne sind wir dir bei Rückfragen behilflich. Im Falle einer Nichtübernahme können wir leider keine Haftung übernehmen, ebenso können wir für Privat- und Zusatzversicherte keine Garantie sicherstellen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Rechnungsstellung nach der GebüH ist grundsätzlich möglich.

KOSTEN FÜR SPEZIELLE UNTERSUCHUNGSMETHODEN UND ANWENDUNGEN – LABORDIAGNOSTIK

Besteht eine Notwendigkeit einer Laboruntersuchung, werden nach vorheriger gemeinsamer Absprache und Festlegung, die Kosten separat mit den entsprechenden Speziallaboren abgerechnet. 

Du erhältst eine postalische Rechnung vom zuständigen Labor hierfür. Je nach Untersuchungsaufwand und Parameterzahl variieren die anfallenden Kosten.

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